Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Auch im Jahr 2025 ändert sich einiges im Bereich Pflege. Es wird mehr Leistungen geben, allerdings steigt auch der Beitrag zur Pflegeversicherung.

Wichtiges in Kürze?
1 Die Pflegeleitungen werden zum 01.01.2025 um 4,5 % angehoben.
2 Zum 01.01.2025 steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte
Es wird im Jahr 2025 eine weitere, schrittweise Fortführung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) geben. Mit welchen Leistungen kann man rechnen ?
Änderung zum 01.01.2025 : Erhöhung von Pflegeleitungen
Pflegegeld :
Pflegegrad | Pflegegeld bis 31.12.2024 | Pflegegeld ab 01.01.2025 |
1 | kein Anspruch | kein Anspruch |
2 | 332 Euro | 347 Euro |
3 | 573 Euro | 599 Euro |
4 | 765 Euro | 800 Euro |
5 | 947 Euro | 990 Euro |
Pflegesachleistungen :
Pflegegrad | Pflegesachleistung bis 31.12.2024 | Pflegesachleistung ab 01.01.2025 |
1 | kein Anspruch | kein Anspruch |
2 | 761 Euro | 796 Euro |
3 | 1432 Euro | 1497 Euro |
4 | 1778 Euro | 1859 Euro |
5 | 2200 Euro | 2299 Euro |
Tages- und Nachtpflege :
Pflegegrad | Leistungen bis 31.12.2024 | Leistungen ab 01.10.2025 |
1 | kein Anspruch | kein Anspruch |
2 | 689 Euro | 721 Euro |
3 | 1298 Euro | 1357 Euro |
4 | 1612 Euro | 1685 Euro |
5 | 1995 Euro | 2085 Euro |
Entlastungsbetrag :
Der Entlastungsbetrag erhöht sich in allen Pflegegraden (1-5) auf 131 Euro.
Kurzzeitpflege :
Pflegegrad | Leistungsbetrag bis 31.12.2024 | Leistungsbetrag ab 01.01.2025 |
1 | kein Anspruch | kein Anspruch |
2 - 5 | 1774 Euro | 1854 Euro |
Darüber hinaus gilt für die Kurzzeitpflege :
Der Leistungsbetrag kann aus den noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege aufgestockt werden. Das sind ab Januar 2025 maximal 1685 Euro (Verhinderungspflege) zusätzlich zu den 1854 Euro der Kurzzeitpflege. Insgesamt also 3539 Euro.
Verhinderungspflege :
Pflegegrad | Leistungsbetrag bis 31.12.2024 | Leistungsbetrag ab 01.01.2025 |
1 | kein Anspruch | kein Anspruch |
2 - 5 | 1612 Euro | 1685 Euro |
Darüber hinaus gilt für die Verhinderungspflege :
Ab dem 01.01.2025 kann ein Leistungsbetrag von bis zu 843 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 2528 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.
Änderungen ab dem 01.07.2025 : Verhinderungspflege und gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Der Anspruch auf Verhinderungspflege wird von 6 Wochen auf 8 Wochen verlängert. Gleichzeitig entfällt die Voraussetzung, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung 6 Monate gepflegt haben muss (Vorpflegezeit). Weiterhin bleibt es aber bei dem stark verminderten Satz für Angehörige bis zum 2. Grad. Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden zusammengefasst, so dass ein maximaler Jahresbetrag von 3539 Euro je Kalenderjahr zur Verfügung steht. Dieser kann flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden. Die bisherige Regelung, dass nur ein teil der Kurzzeitpflegeleitungen in Verhinderungspflegeleistungen umgewandelt werden kann, entfällt damit. |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch :
Pflegegrad | Leistungen bis 31.12.2024 | Leistungen ab 01.01.2025 |
1 - 5 | 40 Euro | 42 Euro |
Wohnfeldverbessernde Maßnahmen :
Pflegegrad | Leitungen bis 31.12.2024 | Leistungen ab 01.01.2025 |
1 - 5 | 4000 Euro | 4180 Euro |
Hier aufgelistet sind die uns betreffenden Änderungen. Weitere Änderungen können sie gerne erfragen.
Zulassung des Landes Rheinland-Pfalz
Das Ambulante Betreuungszentrum Frank Grandpre in Nickenich ist ein vom Land Rheinland-Pfalz zugelassener Betrieb. Wir besitzen die notwendige Akkreditierung zur Abrechnung mit den Pflegekassen.
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