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Pflegeleistungen 2025 ?

Autorenbild: Frank GrandpreFrank Grandpre

Die wichtigsten Änderungen im Überblick


Auch im Jahr 2025 ändert sich einiges im Bereich Pflege. Es wird mehr Leistungen geben, allerdings steigt auch der Beitrag zur Pflegeversicherung.



Wichtiges in Kürze?


1 Die Pflegeleitungen werden zum 01.01.2025 um 4,5 % angehoben.

2 Zum 01.01.2025 steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte


Es wird im Jahr 2025 eine weitere, schrittweise Fortführung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) geben. Mit welchen Leistungen kann man rechnen ?



Änderung zum 01.01.2025 : Erhöhung von Pflegeleitungen


Pflegegeld :

Pflegegrad

Pflegegeld bis 31.12.2024

Pflegegeld ab 01.01.2025

1

kein Anspruch

kein Anspruch

2

332 Euro

347 Euro

3

573 Euro

599 Euro

4

765 Euro

800 Euro

5

947 Euro

990 Euro


Pflegesachleistungen :


Pflegegrad

Pflegesachleistung bis 31.12.2024

Pflegesachleistung ab 01.01.2025

1

kein Anspruch

kein Anspruch

2

761 Euro

796 Euro

3

1432 Euro

1497 Euro

4

1778 Euro

1859 Euro

5

2200 Euro

2299 Euro


Tages- und Nachtpflege :


Pflegegrad

Leistungen bis 31.12.2024

Leistungen ab 01.10.2025

1

kein Anspruch

kein Anspruch

2

689 Euro

721 Euro

3

1298 Euro

1357 Euro

4

1612 Euro

1685 Euro

5

1995 Euro

2085 Euro



Entlastungsbetrag :


Der Entlastungsbetrag erhöht sich in allen Pflegegraden (1-5) auf 131 Euro.



Kurzzeitpflege :


Pflegegrad

Leistungsbetrag bis 31.12.2024

Leistungsbetrag ab 01.01.2025

1

kein Anspruch

kein Anspruch

2 - 5

1774 Euro

1854 Euro

Darüber hinaus gilt für die Kurzzeitpflege :


Der Leistungsbetrag kann aus den noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege aufgestockt werden. Das sind ab Januar 2025 maximal 1685 Euro (Verhinderungspflege) zusätzlich zu den 1854 Euro der Kurzzeitpflege. Insgesamt also 3539 Euro.



Verhinderungspflege :


Pflegegrad

Leistungsbetrag bis 31.12.2024

Leistungsbetrag ab 01.01.2025

1

kein Anspruch

kein Anspruch

2 - 5

1612 Euro

1685 Euro

Darüber hinaus gilt für die Verhinderungspflege :


Ab dem 01.01.2025 kann ein Leistungsbetrag von bis zu 843 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 2528 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.


Änderungen ab dem 01.07.2025 :


Verhinderungspflege und gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.


Der Anspruch auf Verhinderungspflege wird von 6 Wochen auf 8 Wochen verlängert. Gleichzeitig entfällt die Voraussetzung, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung 6 Monate gepflegt haben muss (Vorpflegezeit).


Weiterhin bleibt es aber bei dem stark verminderten Satz für Angehörige bis zum 2. Grad.


Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden zusammengefasst, so dass ein maximaler Jahresbetrag von 3539 Euro je Kalenderjahr zur Verfügung steht. Dieser kann flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden.


Die bisherige Regelung, dass nur ein teil der Kurzzeitpflegeleitungen in Verhinderungspflegeleistungen umgewandelt werden kann, entfällt damit.



Pflegehilfsmittel zum Verbrauch :


Pflegegrad

Leistungen bis 31.12.2024

Leistungen ab 01.01.2025

1 - 5

40 Euro

42 Euro



Wohnfeldverbessernde Maßnahmen :


Pflegegrad

Leitungen bis 31.12.2024

Leistungen ab 01.01.2025

1 - 5

4000 Euro

4180 Euro


Hier aufgelistet sind die uns betreffenden Änderungen. Weitere Änderungen können sie gerne erfragen.


 

Zulassung des Landes Rheinland-Pfalz


Das Ambulante Betreuungszentrum Frank Grandpre in Nickenich ist ein vom Land Rheinland-Pfalz zugelassener Betrieb. Wir besitzen die notwendige Akkreditierung zur Abrechnung mit den Pflegekassen.

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