Ambulantes Betreuungszentrum Frank Grandpre


Tel.: 0157 585 39 585
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
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„Alltagsbegleitung FG“ - im Nachfolgenden Leistungserbringer genannt.
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle meine Geschäftsbeziehungen mit meinen Kunden.
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2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos ausführen.
3. Sollte eine der folgenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.
§ 2 Dienstleistungsangebot
A ) Niederschwellige Leistungen
1. Das Dienstleistungsangebot umfasst den Bereich der Betreuung und Begleitung (siehe Leistungsverzeichnis), organisatorische und beratende Aufgaben, Unterstützung im täglichen Leben, Begleitdienste und Haushaltshilfe. Weitere Dienstleistungen können angeboten werden.
2. Medizinische Pflegeleistungen sind im Rahmen des Angebots nicht vereinbart und werden auch nicht erbracht. Sollte während des
Betreuungszeitraumes die betreute Person akut erkranken, so wird sich der Leistungserbringer mit einem Arzt in Verbindung setzen und die
angegebenen Ansprechpartner informieren.
3. Die angebotenen Dienstleistungen werden individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche des einzelnen Auftraggebers abgestimmt.
B ) Hausmeisterservice für Senioren
§ 3 Vertragsabschluss
Ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Leistungserbringer und dem Auftraggeber wird durch eine schriftliche Auftragsvereinbarung vereinbart.
§ 4 Beendigung des Vertrages
1. Der Vertrag endet mit Kündigung oder Tod des Auftraggebers. Bei vorübergehendem stationären Aufenthalt (Krankenhaus,
Rehabilitationseinrichtung, Kurzzeitpflege etc.) ruht der Vertrag unter Umständen.
2. Beide Seiten können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht auf Kündigung
aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 5 Leistungen
Der Leistungserbringer behält sich vor, einzelne Aufträge abzulehnen.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
1. Mängel, die durch den Leistungserbringer bei der Leistungserbringung verursacht werden, sind unverzüglich anzuzeigen.
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2. Mängelanzeigen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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3. Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§7 Zahlungsbedingungen / Termine
​1. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Erbringung der Dienstleistung.
2. Bei Laufzeitverträgen erfolgt die Rechnungsstellung am Ende eines jeden Kalendermonats.
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3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag sofort zur Zahlung fällig.
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4. Der Auftraggeber kommt auch ohne eine Mahnung durch den Leistungserbringer in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen
nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall ist der Leistungserbringer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des
gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.
5. Sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät, behält sich der Leistungserbringer vor, seine Leistung ohne weitere Vorankündigung
zurückzubehalten und im Falle der Mahnung 10,00 Euro Mahnkosten in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat ein Aufrechnungs- oder
Zurückbehaltungsrecht nur für rechtskräftig festgestellte oder durch den Leistungserbringer anerkannte Gegenansprüche.
6. Die Preise der Dienstleistung werden durch den einzelnen Vertrag bestimmt. Sofern keine andere Vereinbarung erfolgt, rechnet der
Leistungserbringer gegenüber dem Kunden die tatsächlich geleistete Stundenzahl nach dem vereinbarten Stundensatz ab. Eine Stunde umfasst
60 Minuten. Für einen Einsatz gilt eine Stunde als Mindesteinsatzzeit vereinbart. Anschließend gilt eine Abrechnung im 10 Minuten Takt,
wobei eine Stunde 6 Einheiten a´ 10 Minuten umfasst.
7. Werden verbindlich vereinbarte Termine nicht mindestens 24 Stunden vorher durch den Kunden abgesagt, ist der Leistungserbringer berechtigt,
die komplette Gebühr dieses Einsatzes zu verlangen.
§ 8 Entgelterhöhungen
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Die Erhöhung von Entgelten ist zulässig, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert hat und das erhöhte Entgelt angemessen ist. Die Entgelterhöhung kann durch einseitige Erklärung des Leistungserbringers erfolgen.
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Dem Kunden gegenüber ist die bezifferte Entgelterhöhung für Leistungen spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich geltend zu machen.
§ 9 Schweigepflicht
Der Leistungserbringer verpflichtet sich, über alle bekannt gewordenen Informationen und Verhältnisse des Auftraggebers strengstens Stillschweigen zu bewahren.
§ 10 Verbot der Mitarbeiterabwerbung
1. Die Abwerbung oder zusätzliche stundenweise Beschäftigung von Mitarbeitern, welche Dienstleistungs- aufträge im Auftrag des
Leistungserbringers erbringen, ist unzulässig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie sechs Monate nach Beendigung der Tätigkeit
keinen Versuch zu unternehmen, einen Mitarbeiter, der bei ihm eingesetzt ist oder war, abzuwerben oder anderweitig zu beschäftigen, weder
direkt noch indirekt über Dritte.
2. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er diese Klausel als gültigen Bestandteil des Vertrages akzeptiert und der Verstoß gegen diese
Bestimmung zum Schadensersatz verpflichtet.
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3. Der Auftraggeber erklärt sich weiter damit einverstanden, dass ein Verstoß gegen das Verbot der Mitarbeiter-Abwerbung einen pauschalierten
Schadensersatz zur Folge hat, der in der Höhe von drei Brutto- Monatsgehältern des Mitarbeiters liegt. Der Auftraggeber erklärt weiter, dass er
diesen Betrag für angemessen erachtet, um einen Schaden durch die Abwerbung für den Leistungserbringer zu kompensieren.
§ 11 Gerichtsstand
Zuständiges Gericht bei Rechtstreitigkeiten ist das jeweilige Amtsgericht des Ortes, in dem der Leistungserbringer seinen Sitz hat.